E.________ wurde durch das Geschehene massiv körperlich und psychisch verletzt und eingeschüchtert und die Qualen müssen unvorstellbar gewesen sein. Dies umso mehr, als sie auch von ihrer Mutter, der einzigen ihr in der Schweiz anwesenden engen Vertrauten, im Stich gelassen wurde. E.________ war erst seit wenigen Wochen bzw. Monaten in diesem für sie fremden Land, in einer fremden Kultur, unter weitgehend fremden Menschen, deren Sprache und Schrift sie nicht kannte und war damit der Situation ausgeliefert. Über weitere Vertrauenspersonen (Geschwister, Grosseltern, Onkel/Tanten, Pate/Patin, etc.) verfügte sie hier nicht.