Sie hatte demzufolge uneingeschränkte Kenntnis des Ausmasses der Widerhandlungen. Trotzdem unterliess sie es, sich entschieden für E.________ einzusetzen und den Misshandlungen von C.________ ein Ende zu setzen. Auffallend ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass die befragten Nachbarn sich mehrmals für das Schicksal von E.________ interessierten und nach den Ursachen der Verletzungen fragten, dies insbesondere auch gegenüber bei A.________. Dies zeigt, dass solche Verletzungen und die ihnen zugrundeliegenden Schläge - entgegen den Aussagen von C.________ - für sie keine Selbstverständlichkeit waren und die Nachbarn somit eine gute und naheliegende Anlaufstelle für A._____