A.________ war - mit Ausnahme des Schlags mit dem Wallholz ins Gesicht - anlässlich dieser Misshandlungen gegenüber E.________ mehrheitlich zugegen und bekam diese mit. Sie realisierte auch, wie E.________ unter der Gewalt litt und sich permanent fürchtete. Dies vermochte sie anlässlich des Verfahrens dann auch eindrücklich zu schildern. Ihr ist aufgefallen, dass E.________ lediglich dann erbrechen musste, wenn C.________ anwesend war, dass sie jeweils ängstlich am Fenster wartete und schaute, wann ihr Vater heimkommt. Sie sah auch, dass ihr Körper mit blauen Flecken übersäht war. Sie hatte demzufolge uneingeschränkte Kenntnis des Ausmasses der Widerhandlungen.