_ ihre gemeinsame Tochter E.________ fast täglich gegen ihren Willen zu körperlicher Ertüchtigung nötigte, indem er ihr Gewalt androhte und sie mit Tritten, mit Faustschlägen sowie Schlägen mit einem Gürtel und mit einem Stromkabel zwang, z.T. mehrere Stunden lang Turnübungen wie z.B. den „Hampelmann“ oder Kniebeugen zu machen oder mit hinter dem Kopf verschränkten Händen durch die Wohnung zu hüpfen und dabei bis zum Erbrechen immer wieder Wasser zu trinken.“ 9. Erstinstanzliches Fazit zur Beweiswürdigung