___ ihre gemeinsame Tochter E.________ fast täglich, gegen ihren Willen nötigte, zu essen, schneller zu essen und zu trinken, indem er sie am Hals festhielt, ihr den Mund mit Druck auf die Wangen gewaltsam öffnete und sie unter Androhung und Ausführung von Schlägen, namentlich Faustschlägen ins Gesicht, dazu zwang, Nahrung aufzunehmen. Dabei führte er ihr die Speisen auch mit einem Löffel zu und flösste ihr die Getränke mit einer Tasse ein, worauf E.________ häufig erbrechen musste.