Darüber hinaus verletzte A.________ durch ihr pflichtwidriges Untätigbleiben ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht und gefährdete die körperliche und seelische Entwicklung ihrer minderjährigen Tochter oder nahm eine solche Gefahr zumindest in Kauf, indem sie es im vermeintlichen Schutzraum Familie über eine Dauer von fast drei Monaten hinweg zuliess, dass E.________ durch diese Züchtigungen und Misshandlungen unzählig wiederholte Male dauerhaft grosse körperliche und