Dabei erlitt E.________ am gesamten Körper zahlreiche, da ineinander übergehend nicht einmal näherungsweise zählbare, Hauteinblutungen und Hautunterblutungen (Hämatome) sowie mindestens 38 Hautverletzungen an Rumpf und Extremitäten, von welchen bei ihrem Tod mindestens 25 bereits vernarbt und mindestens 13 verschorft waren.