in der Zeit von Ende November 2017 bis zum 15. Februar 2018 in Bern z.N. von E.________, und sie sei zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten, wovon 10 Monate zu vollziehen und 26 (rectae: 16) Monate bei einer Probezeit von 2 Jahren bedingt aufzuschieben seien. Die Polizei-, Untersuchungsund Sicherheitshaft sei auf den unbedingten Teil der Freiheitsstrafe anzurechnen und es sei festzustellen, dass die Freiheitsstrafe am 20. Dezember 2018 vorzeitig angetreten wurde. 2. zu einer Landesverweisung von 8 Jahren. 3. zu den Verfahrenskosten erster und oberer Instanz.