Die Generalstaatsanwaltschaft stellte folgende Anträge (pag. 2178 f.): I. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der schweren Körperverletzung, begangen durch pflichtwidriges Unterlassen gemeinsam mit dem aktiv handelnden C.________ in der Zeit von Ende November 2017 bis zum 15. Februar 2018 in Bern z.N. von E.________,