IV. Im Weiteren wie zu verfügen: 1. Die Anordnung der Vernichtung der Gegenstände gemäss lit. C Ziff. 3 des Urteilsdispositivs; 2. die Herausgabe der Gegenstände gemäss lit. C Ziff. 5.des Urteilsdispositivs; 3. die Meldung an die Dienste betreffend Löschung der erkennungsdienstlichen Daten und des DNA- Profils gemäss lit C. Ziffer 8 und 9 des Urteilsdispositivs; 4. die Festlegung des Honorars des amtlichen Verteidigers für die Vertretung von A.________ im Berufungsverfahren für die Zeit seit dem 12. September 2019 gemäss vorzulegender Kostennote.