5 - die mit dem Schuldspruch verbundene Sanktion, namentlich die Bemessung der Strafe, den teilweisen Vollzug derselben sowie die fehlende (explizite) Anrechnung des vorzeitigen Strafantritts an die Strafe; - die ausgesprochene Landesverweisung; die Verlegung der Verfahrenskosten; - die Höhe des Rückforderungsanspruchs des Kantons Bern sowie die Höhe des Nachforderungsanspruchs der amtlichen Verteidigung.