Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin F.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 25‘689.25. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwältin F.________ die Differenz von CHF 3‘131.40 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). C. Beschlüsse 1. A.________ wird zuhanden der Fremdenpolizei Bern aus der Haft entlassen. 2. C.________ wird in Sicherheitshaft belassen (siehe beiliegenden Beschluss).