1. Zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten. Davon sind 10 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 16 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 308 Tagen (15.02.2018 bis 19.12.2018) werden vorab auf den unbedingt vollstreckbaren Anteil der Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 20.12.2018 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren.