28'609.75 CHF 2'202.95 Auslagen ohne MWST CHF 281.60 Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 31'094.30 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt D.________ für die amtliche Verteidigung von C.________ mit CHF 31‘094.30. C.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt D.________ auf die Geltendmachung der Differenz zum vollen Honorar verzichtet hat.