1. Zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten. Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 436 Tagen (seit dem 15.02.2018) werden auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Landesverweisung von 10 Jahren. 3. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 24‘466.65 und Auslagen von CHF 16‘046.75, insgesamt bestimmt auf CHF 40‘513.45 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). Die Gebühren setzen sich zusammen aus: