Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher M.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 20‘240.55. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung im Umfang von CHF 19'261.05 (exkl. Übersetzerkosten) zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Fürsprecher Dr. B.________ wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: