6. Weiter verfügt wurde, dass 6.1. folgender Gegenstand zur Vernichtung eingezogen wurde (Art. 69 StGB): - Mobiltelefon Samsung ________ (schwarz) 6.2. die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet wurde. 43 II. A.________ wird weiter schuldig erklärt: der Vergewaltigung, mehrfach begangen im Juni 2017 und ca. im Juli 2017 in H._____ (Ortschaft) z.N. von C.________ und gestützt darauf sowie aufgrund der rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Ziffer I.3. hiervor