1. zu einer Übertretungsbusse von CHF 280.00, wobei festgestellt wurde, dass die Busse am 15. Februar 2019 bezahlt worden ist; 2. zu einer Landesverweisung von 12 Jahren; 3. zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 200.00 an die Straf- und Zivilklägerin C.________ für ihre Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren;