Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 7. Juni 2019 in Rechtskraft erwachsen ist, soweit 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Zechprellerei, angeblich begangen in der Zeit von ca. 15. Mai 2018 – 10. Juni 2018 in D._____ (Ortschaft) z.N. von E.________ ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde;