39 Vergewaltigungsvorwürfe aus dem Jahr 2017. Da die Kammer diesbezüglich durchwegs Schuldsprüche ausfällte, erscheint die Höhe der erstinstanzlich zugesprochenen Genugtuung auch unter diesem Gesichtspunkt keinesfalls überhöht. Der Beschuldigte wird auch oberinstanzlich verurteilt, der Straf- und Zivilklägerin eine Genugtuung in der Höhe von CHF 10‘000.00 zu bezahlen. Eine höhere Genugtuung steht nicht zur Diskussion. VI. Kosten und Entschädigung