Persönlichkeitsverletzungen als Folge von Sexualdelikten unterscheiden sich in ihrer Auswirkung stark von denjenigen aus sonstigen schädigenden Handlungen. Sie belasten das Opfer langfristig mehr als andere schädigende Handlungen. Das Opfer kann sich oftmals nicht vom Ereignis lösen. Scham und Angst lasten auf dem Geschädigten (HÜTTE/LANDOLT, a.a.O., Band 1, § 4 Ziff. 2.3., S. 57). Bei Sexualdelikten sind in besonderem Masse sowohl die Art und Schwere der Tat wie auch die Intensität und die Dauer der Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Opfers zu gewichten (BGer Urteil 1A.290/2004).