Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl vom 22. Januar 2019 durch das Amtsgericht Springe der Unterschlagung verurteilt. Begangen vom 1. Dezember 2015 bis 21. August 2016 durch Erhalt eines Personenwagens zum Zwecke der Reparatur, welchen der Beschuldigte für EUR 3‘000.00 an einen Schrotthändler verkauft hat, statt ihn zurückzugeben. Hierfür wurde er mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu EUR 10.00 verurteilt sowie eine Werteinziehung von EUR 3‘000.00 angeordnet (p. 920 ff.).