Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 11. Juni 2018, eröffnet am 21. Juni 2018, des Betrugs, begangen am 5. Oktober 2016, verurteilt. Er hatte einen Personenwagen zur Reparatur entgegengenommen und sich anschliessend damit ins Ausland abgesetzt und sich dadurch bereichert, ohne das Auto zurückzugeben (vgl. p. 944 sowie Beilageakten STA2 ST.2017.4083).