18.5.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Bezüglich Vorleben und persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 122 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1299 f.): Der Beschuldigte weist zwei Verurteilungen auf. Diese sind zwar erst in den letzten 12 Monaten erlassen worden, betreffen jedoch Sachverhalte in den Jahren 2015 und 2016.