18.2.8 Veruntreuung Was die Vorinstanz unter Bezugnahme auf den Referenzsachverhalt in den VBRS- Richtlinien zur Veruntreuung ausführte, erachtet die Kammer als zutreffend, darauf ist zu verweisen und die Freiheitsstrafe von 1 Monat ist zu bestätigen (S. 121 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1298).