18.2.6 (Versuchte) Nötigungen Die Vorinstanz hat sich bei der Bemessung der Strafe am Referenzsachverhalt in den VBRS-Richtlinien orientiert. Danach glaubt ein Täter, zu Unrecht von einer Einzelfirma entlassen worden zu sein. Er begibt sich darauf täglich (insgesamt 126mal) zur Firma, um mit den zwei Chefs unter diffusen Drohungen über sein Wiederanstellung zu diskutieren und verfolgt diese auch im Auto, so dass die Betroffenen schliesslich andere Arbeitswege nehmen und ihre Ferien und Freizeit umplanen müssen (BGE 129 IV 262; Stalking). Dieser Sachverhalt sei mit einer Strafe von 120 Strafeinheiten zu bestrafen.