18.2.5 Einfache Körperverletzung vom 20. Juni 2018 Die Folgen der kurzen und heftigen Schläge, die der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin am 20. Juni 2018 erteilte, erschöpften sich in wenigen Tagen Schmerzen und einigen Hämatomen. Das Tatverschulden erscheint leicht und die von der Vorinstanz dafür ausgefällte Strafe von 1 Monat angemessen.