Zivilklägerin über längere Zeit mit mehreren Schlägen, namentlich gegen den Kopf. Zudem würgte er sie. Dies führte glücklicherweise nicht zu bleibenden Schäden. Die Straf- und Zivilklägerin musste sich am nächsten Tag aber im Spital behandeln lassen. Sie wies namentlich verschiedene Hämatome an den Beinen, am Handgelenk, am Kopf sowie Würgemale am Hals auf. Auch wenn insgesamt noch ein leichtes Tatverschulden vorliegt, erscheint die von der Vorinstanz ausgefällte Strafe von 3 Monaten, insbesondere mit Blick auf den Referenzsachverhalt eher tief, ist aber mit Blick auf das Verschlechterungsverbot auch hier zu bestätigen.