33 18.2.4 Einfache Körperverletzung vom 20. Mai 2018 Die auch von der Vorinstanz beigezogenen Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) sehen für einen Referenzsachverhalt, bei dem der Täter bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, dieses einen Nasenbeinbruch erleidet, einer ambulante Behandlung im Spital bedarf und drei Tage arbeitsunfähig wird, eine Referenzstrafe von 60 Strafeinheiten vor.