Die Gewalt war nicht allzu heftig und die Entführung dauerte zwar auch mehrere Stunden, indessen weniger lang als am Pfingstwochenende. Insgesamt liegt ein leichtes Tatverschulden vor, was auch nach Ansicht der Kammer die von der Vorinstanz veranschlagten 3 Monate Freiheitsstrafe rechtfertigt.