32 verprügelt und am Auge verletzt hatte. Wie im Juni 2018 erfolgte der Geschlechtsverkehr auch im Juni und ca. Juli 2017 ungeschützt, nicht aber bis zum Samenerguss in der Straf- und Zivilklägerin. Da sich die subjektiven Tatkomponenten auch hier neutral auswirken und das Tatverschulden angesichts der möglichen schlimmeren Nötigungsmittel im leichten Bereich anzusiedeln ist, erscheinen die von der Vorinstanz veranschlagten je 15 Monate grundsätzlich angemessen.