Die Entführungen, Drohungen, Nötigungen und Körperverletzungen sind sodann in einem direkten Zusammenhang mit den Vergewaltigungen zu sehen. Entsprechend den Ausführungen in Ziff. 12 hiervor stellten sie alle Mittel dar, mit welchen der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin seiner Kontrolle zu unterwerfen versuchte und sich in eine Machtposition brachte.