14.2 Anklageziffer I.1.2 Nachdem der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin bei einer verbalen und tätlichen Auseinandersetzung ein blaues Auge verpasst hatte, teilte er ihr mit, er wolle mit ihr schlafen. Die Straf- und Zivilklägerin sagte ihm klar, sie wolle dies nicht, nachdem sie von ihm geschlagen worden sei. Dennoch packte er sie und warf sie aufs Bett, überwand ihren weiteren Widerstand – sie versuchte ihn wegzustossen – und drang ohne Kondom vaginal in sie ein. Damit hat der Beschuldigte den Geschlechtsverkehr auch hier mit Gewalt gegen den Willen der Straf- und Zivilklägerin erzwungen.