Er überwand ihren weiteren Widerstand, mithin ihren Versuch ihn wegzustossen und sich mit den Händen zu wehren, riss ihr den Tampon heraus und drang ohne Kondom vaginal in sie ein. Soweit die Verteidigung vorbrachte, aus den Schilderungen der Straf- und Zivilklägerin werde nicht ersichtlich, inwiefern der Beschuldigte übermässig Gewalt angewandt habe, kann ihr nicht gefolgt werden. Die Strafnorm der Vergewaltigung bezweckt den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und erfasst alle erheblichen