Danach teilte er ihr mit, dass er mit ihr schlafen wolle, weil er damit angeblich überprüfen wollte, ob sie mit einem anderen Mann sexuellen Kontakt hatte.» unter Anklageziffer I.1.2 so nicht zutreffen. C.________ gab an, dass sie Streit gehabt hätten, weil sie ihn provoziert habe wegen seiner Ex-Freundin oder Frau und dem Kind und ihm gesagt habe, dass dies sicher sein Kind sei und weil der Beschuldigte eine Mütze aus ihrem Auto einem Kollegen von ihm weitergegeben habe (p. 261 Z. 508-514). Darauf ist abzustellen. Vom Überprüfen, ob sie fremdgegangen sei, sagte sie nie etwas in diesem Zusammenhang. III. Rechtliche Würdigung