Wie auch von der Generalstaatsanwaltschaft ausgeführt, wäre bei einer absichtlichen Falschbelastung zu erwarten gewesen, dass sie der Polizei eine gut durchdachte Geschichte präsentiert hätte, welche sie in der Folge ohne Strukturbrüche identisch wiedergegeben hätte. Mit dem Nachschieben der Vergewaltigungen aus dem Jahr 2017 tat sie aber genau dies und setzte sich damit (unbewusst) dem Risiko aus, dass ihre Schilderungen an Glaubhaftigkeit einbüssen würden. Auch im Übrigen zeichnen sich die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin durch eine gewisse Zurückhaltung aus.