Der vom Beschuldigte erhobene Einwand, die Straf- und Zivilklägerin habe sich all die Vorwürfe nur ausgedacht, um sich an ihm zu rächen, trifft damit bereits nachweislich nicht zu. Theoretisch möglich bliebe die Version, in welcher sich die Straf- und Zivilklägerin nachträglich für eine empfindlichere Belastung des Beschuldigten entschieden und darum zwei weitere Vergewaltigungen aus dem Jahr 2017 «nachgeschoben» hätte. Zwar ist unbestritten, dass die Straf- und Zivilklägerin über die Erkenntnis, dass der Beschuldigte bereits ein Kind mit einer anderen Frau hatte, wenig erfreut war.