12.4.1 hiervor aufgezeigt, erfolgte die Anzeige der Straf- und Zivilklägerin bei der Polizei unmittelbar nach dem Angriff in der Einstellhalle und damit relativ spontan. Die meisten der von ihr erhobenen Vorwürfe stellten sich sodann im Nachhinein als zutreffend heraus bzw. wurden vom Beschuldigten akzeptiert. Der vom Beschuldigte erhobene Einwand, die Straf- und Zivilklägerin habe sich all die Vorwürfe nur ausgedacht, um sich an ihm zu rächen, trifft damit bereits nachweislich nicht zu.