Wie schon unter Ziff. 12.4.1 hiervor ausgeführt, hatte die Straf- und Zivilklägerin offenbar bereits länger mit dem Verhalten des Beschuldigten zu kämpfen. Dennoch dauerte es selbst nach der ersten Kontaktaufnahme mit der Polizei im Februar 2018 noch beinahe ein halbes Jahr, bis es schliesslich gegen Ende Juni 2018 zu einer Anzeige kam. In der Zwischenzeit erduldete die Straf- und Zivilklägerin mehrfache Entführungen, Schläge, Drohungen und gar eine Vergewaltigung. Es kann somit festgehalten werden, dass sie auch anfangs 2018 bei der Involvierung der Polizei trotz etlichen Vorfällen grosse Zurückhaltung walten liess.