zudem präzisierte sie damit ihre früheren Aussagen spontan. Auch bei der tätlichen Auseinandersetzung dachte sie sich nicht eine rein passive Rolle zu, sondern räumte ein, sie habe sich gewehrt und den Beschuldigten gekratzt, als er ihr an den Kopf geschlagen und ihr dadurch ein blaues Auge zugefügt habe (pag. 259 Z. 438 f.). Beides spricht für den Realitätsbezug ihrer Aussagen und wäre bei einer falschaussagenden Person nicht zu erwarten gewesen (vgl. dazu die Ausführungen zur strategischen Selbstdarstellung in Ziff. 12.4.1 hiervor).