Zum Vorfall ca. im Juli 2017 Ähnlich wie bei den Schilderungen zum Vorfall im Juni 2017, verknüpfte die Strafund Zivilklägerin auch den zweiten Vorfall mit einem ausgefallenen Detail, das sie konstant und nachvollziehbar über sämtliche Einvernahmen wiedergab. So habe der Beschuldigte nämlich unmittelbar nach einer körperlichen Auseinandersetzung mit ihr schlafen wollen, was sie aber nicht gewollt habe. Nachdem sie sich anfänglich noch auf die pauschale Aussage beschränkte, sie sei vom Beschuldigten geschlagen worden, räumte sie auf entsprechende Frage der Verteidigung ein, den Beschuldigten vorgängig wegen seiner Ex-Freundin und dem Kind provoziert zu haben.