Sie habe während dem Verkehr Schmerzen gehabt, was dem Beschuldigten egal gewesen sei. Dies sei in H._____ (Ortschaft) in einer Werkstatt gewesen, die genaue Adresse kenne sie nicht (pag. 244 Z. 286-294). Das zweite Mal sei in der Wohnung des Cousins V.________, ebenfalls in H._____ (Ortschaft) passiert. Der Beschuldigte habe sie geschlagen, weil sie seiner Meinung nach wieder einmal unartig gewesen sei. Gleich darauf habe er Sex gewollt und sie nicht. Er habe sich einfach genommen, was er gewollt habe, weil er der Meinung sei, dies sei richtig und sie habe einfach zu gehorchen (pag. 244 Z. 294-298).