O., S. 52 f. Strategische Selbstdarstellung). Wie auch von der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend vorgebracht, hätte eine Person, die absichtlich falsch belastet, grossen Wert auf eine in sich stimmige Geschichte ohne Strukturbrüche gelegt. Diese Geschichte hätte sie sich mutmasslich vorgängig zurechtgelegt und bei der Polizei aus einem Guss erzählt. Das Nachschieben von weiteren Vorfällen hätte sie dagegen tunlichst vermieden, weil es beim Zuhörer als Hinweis auf eine Falschaussage hätte gedeutet werden können.