Dies hatte sie mit den Schilderungen dieser Vorfälle erreicht. Wäre es der Straf- und Zivilklägerin nur darum gegangen, den Beschuldigten möglichst lange hinter Gitter zu bringen, wie dieser beliebt macht, wäre von ihrer Seite eine andere Vorgehensweise zu erwarten gewesen. Wenn eine Person nämlich absichtlich falsche Aussagen macht, geht dies mit einer erhöhten Selbstaufmerksamkeit und Kontrolle der Selbstdarstellung einher. Sie wird daher versuchen, beim Gegenüber einen kompetenten und glaubwürdigen Eindruck zu erwecken.