So ist zum heutigen Zeitpunkt erstellt, dass sie nicht nur diverse Drohungen, sondern zuweilen auch körperliche Einwirkungen des Beschuldigten erduldete, ohne diese unmittelbar der Polizei zu melden. Die damit an den Tag gelegte Zurückhaltung spricht für die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin. Bei einer Berücksichtigung dieser Entwicklungsgeschichte ist auch für die Kammer nachvollziehbar, dass die Straf- und Zivilklägerin am 20. Juni 2018 zunächst einmal näher auf die aktuellen Vorwürfe einging, die sie überhaupt dazu bewegt hatten, die Polizei einzuschalten und ihr aufgrund der zeitlichen Nähe sicherlich noch präsenter waren.