Erst der Angriff in der Einstellhalle, welcher sich am 20. Juni 2018 ereignete, brachte das Fass anscheinend zum Überlaufen und bewegte die Straf- und Zivilklägerin dazu, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen und das Verhalten des Beschuldigten erneut zu melden. Ob die Meldung auch erfolgt wäre, wenn der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin am besagten Tag nicht verprügelt hätte, erscheint fraglich. So ist zum heutigen Zeitpunkt erstellt, dass sie nicht nur diverse Drohungen, sondern zuweilen auch körperliche Einwirkungen des Beschuldigten erduldete, ohne diese unmittelbar der Polizei zu melden.