Beschuldigten besonders häufig und einschüchternd ausfielen (vgl. dazu die in der Anklageschrift zwischen dem 21. Mai und dem 24. Mai 2018 aufgeführten Nachrichten, pag. 845 f.) und ihr so die möglichen Konsequenzen einer Verärgerung des Beschuldigten besonders deutlich vor Augen geführt wurden. Erst der Angriff in der Einstellhalle, welcher sich am 20. Juni 2018 ereignete, brachte das Fass anscheinend zum Überlaufen und bewegte die Straf- und Zivilklägerin dazu, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen und das Verhalten des Beschuldigten erneut zu melden.