am 21. Mai 2018 nicht zugegen war, scheiterte der erste Versuch. Der Umstand, dass sie in der Folge nicht zum vereinbarten Termin nach Pfingsten erschien, deutet nach Ansicht der Kammer einerseits darauf hin, dass sie nicht darauf aus war, den Beschuldigten möglichst stark zu belasten, sondern dass sie gewisse Vorbehalte bezüglich der Involvierung der Polizei hatte. Entsprechend verhielt sie sich beim ersten Meldeversuch sehr zögerlich und war gemäss dem Berichtsrapport bereits wieder im Begriff, das Polizeiareal zu verlassen, als sie von den diensthabenden Polizisten angesprochen wurde. Der vereinbarte Termin fiel andererseits in eine Zeitspanne, während welcher die Drohungen des