19 sich an die Ausführungen seines Kollegen W.________ erinnert habe, habe ihr daraufhin den nächstmöglichen Termin mit Polizist W.________ reserviert. Zu diesem Termin sei die Straf- und Zivilklägerin allerdings aus gesundheitlichen Gründen nicht erschienen (pag. 595). Erst einen knappen Monat später meldete sich die Straf- und Zivilklägerin am 20. Juni 2018 erneut auf dem Polizeiposten, nachdem der Beschuldigte ihr bei ihrer Einstellhalle aufgelauert und sie verprügelt hatte.