Damals informierte sie sich, was sie tun könne, wenn sie Probleme mit ihrem Ex-Freund habe, von welchem sie tätlich angegriffen worden sei. Dem Rapport ist weiter zu entnehmen, die Straf- und Zivilklägerin sei von einem Polizisten W.________ rechtlich und in Sachen Verhalten beraten worden und habe angegeben, sich bei Bedarf wieder zu melden. Am 21. Mai 2018 – mithin am Tag nachdem die Straf- und Zivilklägerin vom Beschuldigten in ein abgelegenes Waldstück verbracht und dort über mehrere Stunden verprügelt worden war (vgl. dazu auch den Bericht des X._____ (Spital) vom 20. Mai 2018 [pag.